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   VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679   

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VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 (https://dejure.org/2013,3791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 (https://dejure.org/2013,3791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 10 CS 12.2679 (https://dejure.org/2013,3791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreise eines Ausländers mit einem von einem anderen Schengen-Staat erteilten Schengen-Visum in das Bundesgebiet bei Geltung des § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Ablehnung einer nach der Einreise beantragten Aufenthaltserlaubnis; Vereinbarkeit des Visumserfordernisses des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreise eines Ausländers mit einem von einem anderen Schengen-Staat erteilten Schengen-Visum in das Bundesgebiet bei Geltung des § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Ablehnung einer nach der Einreise beantragten Aufenthaltserlaubnis; Vereinbarkeit des Visumserfordernisses des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einreise mit Schengen-Visum löst keine "Fortgeltungsfiktion" aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 782
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Denn bei Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 bestand nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DV AuslG) vom 10. September 1965 (BGBl I S. 1341) in der Fassung vom 13. September 1972 (BGBl I S. 1743) bereits eine Visumpflicht für türkische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik eine Erwerbstätigkeit ausüben und damit von ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollten (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris Rn. 21).

    Dies gilt auch für den Nachzug zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen (vgl. BVerfG, U.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 96 f.; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 31).

    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied hingegen grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 45).

    Der Umstand allein, dass ein Ausländer von der ihm eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich in der Bundesrepublik eine wirtschaftliche und soziale Existenz aufzubauen, um mit zunehmender Aufenthaltsdauer und wachsender Einbindung in die hiesigen Lebensverhältnisse einer Entfremdung von den Lebensverhältnissen seiner Heimat ausgesetzt ist, führt jedoch nicht dazu, dass ihm das Verlassen des Bundesgebiets nicht zuzumuten wäre (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 45).

    Soweit der Antragstellerin als Analphabetin, wie sie behauptet, ein Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse entgegen der Annahme der Antragsgegnerin tatsächlich innerhalb absehbarer Zeit in der Türkei nicht möglich sein sollte, käme im Übrigen auch die Beantragung eines Visums und die nachfolgende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG in Betracht, um die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Falle seiner Vereinbarkeit mit Art. 41 Abs. 1 ZP, Art. 13 ARB 1/80 und Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. EG Nr. L 251 S. 12; zur Offenheit der Vereinbarkeit mit diesen Regelungen vgl. BVerwG, B.v. 28.10.2012 - 1 C 9.10 - juris Rn. 3 sowie den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 25.10.2012- 19 K 138.12 V - juris) erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 46).

    Es kann daher offen bleiben, ob dieses Spracherfordernis mit Art. 41 Abs. 1 ZP, Art. 13 ARB 1/80 und Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/86/EG unvereinbar ist, wie die Antragstellerin meint (vgl. zur gegenteiligen Auffassung BVerwG, U.v.30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 18 ff,; VG Berlin, U.v. 18.7.2012 - 7 K 329.11 V - juris Rn. 22 ff.).

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, B.v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13).

    Danach ist es grundsätzlich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, B.v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14).

    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, jedoch regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 15; BVerfG, B.v. 1.8.1996 - 2 BvR 1119/96 - juris Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Bs 28/12

    Aufenthaltstitel, Erteilung eines Aufenthaltstitels, Titelerteilungssperre,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    e) Ob das Nichtbestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach nationalem Recht aus anderen Gründen als der von der Antragstellerin geltend gemachten Unvereinbarkeit des Spracherfordernisses des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/86/EG mit dieser Richtlinie nicht im Einklang steht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.11.2012 - 2 Bs 28/12 - InfAuslR 2013, 71 ff. wo dies hinsichtlich § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG als offen angesehen wird), hat der Verwaltungsgerichtshof nach § 146 Abs. 4 Satz 6 AufenthG mangels entsprechender, den Anforderungen von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügender Darlegungen der Antragstellerin innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht zu prüfen (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 146 Rn. 25).

    Dagegen, dass dies mit Art. 5 Abs. 3 UAbs. 1 Richtlinie 2003/86/EG unvereinbar wäre, weil es sich bei dieser Bestimmung um eine bloße, bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung unbeachtliche Verfahrensregelung handelte und der Wortlaut von Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2003/86/EG nicht erkennen ließe, dass die Einhaltung des dort geregelten Verfahrens zugleich materielle Voraussetzung für die Gestattung des Aufenthalts wäre (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.11.2012 - 2 Bs 28/12 - InfAuslR 2013, 71/72, das dies zumindest für möglich hält), spricht zunächst, dass die zwingende Gestattung der Einreise und des Aufenthalts nach Art. 4 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 2003/86/EG nicht nur unter dem Vorbehalt der in Kapitel IV sowie in Art. 16 der Richtlinie genannten Bedingungen steht, sondern dass die Mitgliedstaaten dem Ehegatten des Zusammenführenden die Einreise und den Aufenthalt danach auch nur "gemäß dieser Richtlinie" gestatten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2008 - 18 B 943/08

    Schengen-Visum Fortbestandsfiktion Aufenthaltszweck Aufenthaltstitel

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Vielmehr gilt in Fällen, in denen ein Ausländer wie die Antragstellerin mit einem von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Schengen-Visum in die Bundesrepublik eingereist ist und dann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, allein § 81 Abs. 4 AufenthG (vgl. Hess VGH, B.v. 16.3.2005 - 12 TG 298/05 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 16.1.2008 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 1.9.2008 - 18 B 943/08 - juris Rn. 1; OVG NW, B.v. 19.4.2010 - 18 B 195/10 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 31.10.2011 - 11 ME 315/11 - juris Rn. 5; a.A. VG Aachen, B.v. 19.1.2012 - 8 L 341/11 - juris Rn. 11: es gilt § 81 Abs. 3 AufenthG; zweifelnd Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, § 81 AufenthG Rn. 34).

    Für ihn gilt vielmehr § 81 Abs. 4 AufenthG (vgl. OVG NW, B.v. 1.9.2008 - 18 B 943/08 - juris Rn. 1).

  • VG Aachen, 19.01.2012 - 8 L 341/11

    Suspensiveffekt, aufschiebende Wirkung, Ermessen, Ermessensfehler, Sicherung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Denn die aufschiebende Wirkung, die der Klage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht zukommt, könnte dann nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO angeordnet werden (vgl. VG Aachen, B.v. 19.1.2012 - 8 L 341/11 - juris Rn. 15).

    Vielmehr gilt in Fällen, in denen ein Ausländer wie die Antragstellerin mit einem von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Schengen-Visum in die Bundesrepublik eingereist ist und dann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, allein § 81 Abs. 4 AufenthG (vgl. Hess VGH, B.v. 16.3.2005 - 12 TG 298/05 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 16.1.2008 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 1.9.2008 - 18 B 943/08 - juris Rn. 1; OVG NW, B.v. 19.4.2010 - 18 B 195/10 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 31.10.2011 - 11 ME 315/11 - juris Rn. 5; a.A. VG Aachen, B.v. 19.1.2012 - 8 L 341/11 - juris Rn. 11: es gilt § 81 Abs. 3 AufenthG; zweifelnd Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, § 81 AufenthG Rn. 34).

  • EGMR, 31.07.2008 - 265/07

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, EMRK,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob der Nachzug des Familienangehörigen die einzige Möglichkeit darstellt, ein Familienleben zu entwickeln, etwa weil Hindernisse für eine Wohnsitzbegründung im Ausland bestehen oder besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer eine solche Wohnsitzbegründung nicht erwartet werden kann (vgl. EGMR, U.v. 31.7.2008 - Omoregie/Norwegen, Nr. 265/07 - InfAuslR 2008, 421 f.; EGMR, U.v. 21.12.2001 - Sen/Niederlande, Nr. 31465/96 - InfAuslR 2002, 334/336 f.; BVerwG a.a.O. Rn. 34 m.w.N. zur Rechtsprechung des EGMR).
  • EGMR, 21.12.2001 - 31465/96

    SEN c. PAYS-BAS

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob der Nachzug des Familienangehörigen die einzige Möglichkeit darstellt, ein Familienleben zu entwickeln, etwa weil Hindernisse für eine Wohnsitzbegründung im Ausland bestehen oder besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer eine solche Wohnsitzbegründung nicht erwartet werden kann (vgl. EGMR, U.v. 31.7.2008 - Omoregie/Norwegen, Nr. 265/07 - InfAuslR 2008, 421 f.; EGMR, U.v. 21.12.2001 - Sen/Niederlande, Nr. 31465/96 - InfAuslR 2002, 334/336 f.; BVerwG a.a.O. Rn. 34 m.w.N. zur Rechtsprechung des EGMR).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Dies gilt auch für den Nachzug zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen (vgl. BVerfG, U.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 96 f.; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Denn der dafür erforderliche strikte Rechtsanspruch (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - juris Rn. 27) ist wegen des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes, wie ausgeführt, nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht gegeben.
  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied hingegen grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher

  • VG Berlin, 18.07.2012 - 7 K 329.11

    Erteilung eines Visums; Sprachkenntnisse als Voraussetzung der Erteilung einer

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05

    Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung;

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2011 - 11 ME 315/11

    Auslösen der Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch ein

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 10 CE 12.2065

    Ehegattennachzug; Duldung; Visumerfordernis; Anspruch auf Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 18 B 195/10

    Erheblichkeit der Frage über die Vereinbarkeit einer Änderung des

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 10 CS 11.738

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Visumverfahren

  • VGH Bayern, 10.04.2012 - 10 CS 12.62

    Abschiebungsandrohung; vollziehbare Ausreisepflicht; Fiktionswirkung

  • VGH Bayern, 21.10.2011 - 10 CE 11.1137

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug;

  • VG Stuttgart, 19.10.2017 - 9 K 6090/15

    Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines

    22 Auch das durch einen anderen Mitgliedstaat erteilte Schengen-Visum stellt einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG dar, sodass sich in dieser Konstellation die Fiktionswirkung allenfalls nach § 81 Abs. 4 und nicht nach § 81 Abs. 3 AufenthG richten könnte (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2014, - OVG 3 S 4.14 -, Rn. 5, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2013, - 13 ME 190/13 -, Rn. 1, 4 ff.).

    23 Zu § 81 Abs. 4 AufenthG alter Fassung war weitgehend anerkannt, dass vom Begriff Aufenthaltstitel auch durch einen anderen Mitgliedstaat erteilte Schengen-Visa erfasst sein sollten (VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 2, 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2014, - OVG 3 S 4.14 -, Rn. 5, juris; VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; OVG Münster, Beschluss vom 16.01.2008, - 19 B 1624/07 -, Rn. 2, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.10.2011, - 11 ME 315/11 -, Rn. 2, 5, juris).

    Allgemein spricht nicht nur der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit dafür, Schengen-Visa anderer Staaten als von dem Begriff des Aufenthaltstitels des § 4 Abs. 1 S. 1 AufenthG umfasst zu sehen (so auch VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084, Rn. 8 ff.; Maor, in BeckOK Ausländerrecht, § 4 AufenthG, Rn. 14; Zeitler, in: HTK-AuslR, § 4 AufenthG, zu Abs. 1, 06/2017, Nr. 2; a.A. Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, § 81 Rn. 77).

    Das AufenthG enthält keine Aussage zu den ausstellenden Behörden und damit auch keine ausdrückliche Beschränkung auf deutsche ausstellende Behörden (VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, § 4 AufenthG, Rn. 14).

    Aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts und der Sonderregelung des § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG ist § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG in dieser Konstellation auch nicht analog anwendbar (mit abweichender Begründung so auch VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084).

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

    Dies bestätigt auch Art. 13 Abs. 1 RL 2003/86/EG, nachdem der Mitgliedstaat die Einreise des Familienangehörigen genehmigt, sobald dem Antrag auf Familienzusammenführung stattgegeben wurde (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 47).

    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 33).

    In Fällen wie dem vorliegenden soll die vorherige Durchführung des Visumverfahrens gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (BayVGH, B.v. 21.2.2013 a.a.O. Rn. 35).

    Auch nach Art. 8 EMRK ist letztlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, die die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 39 f.).

    Weil die Klägerin bereits mangels Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen keinen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 1 AufenthG hat, kann dahingestellt bleiben, ob sie bei der Beantragung des italienischen Schengen-Visums falsche Angaben gemacht und mit ihrer Einreise in die Bundesrepublik einen Ausweisungsgrund verwirklicht hat (s. dazu BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 21 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17

    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem

    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.

    Allerdings bleibt eine Ungereimtheit, auf die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris, Rn. 13) hinweist.

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7822
OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12 (https://dejure.org/2013,7822)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2013 - 1 K 6.12 (https://dejure.org/2013,7822)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2013 - 1 K 6.12 (https://dejure.org/2013,7822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte (hier: in einem Verfahren die Parteienfinanzierung betreffend)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO
    Kostenfestsetzung; Beschwerde; hier erfolgreich; Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten; besondere Fachkenntnisse; hier im Recht der Parteienfinanzierung; entsprechende Fragen von solcher Schwierigkeit; die Hinzuziehung ratsam ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3388
  • NVwZ-RR 2013, 782
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12
    Unabhängig davon stellt dieser Gesichtspunkt auch für sich genommen einen hinreichend gewichtigen Grund dar, auf die Wahl eines anderen Anwalts zu verzichten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07, 9 KSt 5/07 [9 A 20/05] -, Juris, Rdn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt der eingangs genannte Grundsatz, dass es den Beteiligten eines Verwaltungsprozesses erleichtert werden soll, sich eines qualifizierten Rechtsvertreters ihrer Wahl zu bedienen, auch für beklagte juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden, und zwar unabhängig davon, ob das Gesetz Vertretungszwang vorschreibt (vgl. § 67 Abs. 4 VwGO) oder die Behörde/juristische Person des öffentlichen Rechts über eigene juristisch qualifizierte Mitarbeiter oder gar eine eigene Rechtsabteilung verfügt (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 f.; ferner etwa Beschlüsse vom 10. September 2008 - 1 K 41.07 - und vom 20. Oktober 2008 - 1 K 95.07 -, jew. in Juris, und zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12
    Hiernach sind, wie im Ausgangspunkt auch das Verwaltungsgericht anerkennt, ausnahmsweise - unbeschadet des das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten - auch die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dieser über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss, oder wenn zu dem betreffenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und dies seine Beauftragung im Einzelfall rechtfertigt (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 16. Juli 2010 - OVG 1 K 15.10 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks; ferner etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, Juris, Rdn. 2 des Ausdrucks; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, § 162 VwGO, Rdn. 69).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09

    Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt der eingangs genannte Grundsatz, dass es den Beteiligten eines Verwaltungsprozesses erleichtert werden soll, sich eines qualifizierten Rechtsvertreters ihrer Wahl zu bedienen, auch für beklagte juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden, und zwar unabhängig davon, ob das Gesetz Vertretungszwang vorschreibt (vgl. § 67 Abs. 4 VwGO) oder die Behörde/juristische Person des öffentlichen Rechts über eigene juristisch qualifizierte Mitarbeiter oder gar eine eigene Rechtsabteilung verfügt (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 f.; ferner etwa Beschlüsse vom 10. September 2008 - 1 K 41.07 - und vom 20. Oktober 2008 - 1 K 95.07 -, jew. in Juris, und zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00

    Notwendigkeit der Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12
    Hiernach sind, wie im Ausgangspunkt auch das Verwaltungsgericht anerkennt, ausnahmsweise - unbeschadet des das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten - auch die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dieser über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss, oder wenn zu dem betreffenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und dies seine Beauftragung im Einzelfall rechtfertigt (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 16. Juli 2010 - OVG 1 K 15.10 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks; ferner etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, Juris, Rdn. 2 des Ausdrucks; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, § 162 VwGO, Rdn. 69).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 1 K 41.07

    Ausnahmen von der Erstattungspflicht für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt der eingangs genannte Grundsatz, dass es den Beteiligten eines Verwaltungsprozesses erleichtert werden soll, sich eines qualifizierten Rechtsvertreters ihrer Wahl zu bedienen, auch für beklagte juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden, und zwar unabhängig davon, ob das Gesetz Vertretungszwang vorschreibt (vgl. § 67 Abs. 4 VwGO) oder die Behörde/juristische Person des öffentlichen Rechts über eigene juristisch qualifizierte Mitarbeiter oder gar eine eigene Rechtsabteilung verfügt (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Februar 2006 - 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 f.; ferner etwa Beschlüsse vom 10. September 2008 - 1 K 41.07 - und vom 20. Oktober 2008 - 1 K 95.07 -, jew. in Juris, und zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 M 15.1062

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der

    Ein anderer Grund, der die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen kann, ist ein bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 15 C 13.1504 - juris Rn. 10: "Hausanwalt"; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - juris Rn. 4; VGHBW, B.v. 19.6.2000 - 6 S 931/99 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 13.2.2009 - 2 E 101/08 - juris Rn. 4: Vertrauensverhältnis aus der "Vertretung in vielen anderen Verfahren"; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 69; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 162 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 15 C 13.1504

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Erstattung der Kosten für einen auswärtigen

    Da die sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO ergebenden strengen Maßstäbe bei der Mandatierung von Rechtsanwälten am dritten Ort (vgl. etwa BGH, B.v. 13.9.2011 - VI ZB 42/10 - NJW 2011, 3521 = juris Rn. 6) nicht ohne weiteres auf die Auslegung der hiervon abweichenden Regelung in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO übertragen werden können (vgl. Neumann in Sodan/Ziekow, 3. Auflage 2010, § 162 Rn. 66a m.w.N.; s. auch BVerwG, B.v. 11.9.2007 - 9 KSt 5/07 - BayVBl 2008, 157 = juris Rn. 3), begegnet es keinen Bedenken, dass die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess auch dann für erstattungsfähig angesehen werden, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder der Rechtsanwalt gewissermaßen als "Hausanwalt" des Verfahrensbeteiligten tätig ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2007 a.a.O. = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 24.2.2010 - 11 C 10.81 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - NVwZ-RR 2013, 782 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 3 M 18.32375

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Asylverfahren

    Ein anderer Grund, der die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes rechtfertigen kann, ist ein bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - juris Rn. 11; B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1173 - juris Rn. 3; B.v. 14.8.2014 - 15 C 13.1504 - juris Rn. 10: "Hausanwalt"; OVG Berlin-Bbg., B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 17.07.2017 - W 3 M 15.30112

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Ein anderer Grund, der die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen kann, ist ein bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - juris Rn. 11; B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 15 C 13.1504 - juris Rn. 10: "Hausanwalt"; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - juris Rn. 4; VGHBW, B.v. 19.6.2000 - 6 S 931/99 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 13.2.2009 - 2 E 101/08 - juris Rn. 4: Vertrauensverhältnis aus der "Vertretung in vielen anderen Verfahren"; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 69; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 162 Rn. 9).
  • VG Cottbus, 26.08.2013 - 6 KE 17/13

    Wasseranschlussbeitrag

    Hiernach sind ausnahmsweise - unbeschadet des das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten - auch die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dieser über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss, oder wenn zu dem betreffenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und dies seine Beauftragung im Einzelfall rechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2010 - OVG 1 K 15.10 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks; Beschluss vom 8. April 2013 - 1 K 6.12 -, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7126
VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 2, StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz, freiheitliche demokratische Grundordnung, Muslime, Schiiten, IVB, Islamische Vereinigung in Bayern e.V., Moschee, Moscheebesuche, Verfassungsfeindliche Bestrebungen, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 782
  • DVBl 2013, 798
  • DÖV 2013, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und notfalls beweispflichtig (VGH BW, U.v. 29.9.2010 - 11 S 597/10 - VBlBW 2011, 478/480, s.a. Berlit, GK-StAR, § 11 Rn. 76).

    Für die Tatsachenfeststellung bestrittener Tatsachen gilt deshalb das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung auch dann, wenn sich die Einbürgerungsbehörde wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Erkenntnisquellen der eingeschalteten Verfassungsschutzbehörde in einem sachtypischen Beweisnotstand befindet (vgl. VGH BW, U.v. 29.9.2010 a.a.O.; VG-Darmstadt, U.v. 14.3.2011 - 5 K 76/09 - NVwZ-RR 2011, 748/749).

    Zur Bewertung von Erkenntnissen eines Landesamtes für Verfassungsschutz hat der VGH BW (U.v. 29.9.2010 - 11 S 597/10 - VBlBW 2011, 478/480) ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 5 B 11.404

    Einbürgerung; Mitgliedschaft in der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG);

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Mit § 11 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 - juris Rn. 32 mit Hinweis auf BT-Drs. 14/533 S. 18 f.; U.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404 - juris Rn. 32).

    Insbesondere eine seit vielen Jahren bestehende Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation kann einen gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer Unterstützungshandlung darstellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404 - juris Rn. 33).

    Der Senat geht daher davon aus, dass ähnlich wie bei anderen von verfassungsfeindlichen Organisationen getragenen Moscheen (etwa der IGMG - vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404) zu prüfen ist, ob der Kläger sich aus der Masse der normalen Moscheebesucher herausgehoben und sich etwa durch Funktionärstätigkeiten für den Trägerverein oder sonstige herausgehobene aktive Mitgestaltung des Vereinslebens und Förderung der Vereinsziele besonders hervorgetan hat.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen wird regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden können, wenn es für das Vorliegen der entsprechende Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 05.03.2002 - 1 B 194/01 - juris Rn. 4 mit ausdrücklichem Hinweis auf BVerfGE 57, 250, 292).

    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Das Gericht muss sich der Gefahren der beweisrechtlichen Lage, also vor allem der besonderen Richtigkeitsrisiken in Ansehung anonym gebliebener Personen, deren Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, sowie der sich daraus ergebenden Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewusst sein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50 und Urteil vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris Rn. 37).

    Diese zum Strafrecht entwickelten Prinzipien können als Ausdruck des Rechts auf faires Verfahrens auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herangezogen werden (Sodan/Ziekow, a.a.O., § 96 Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - a.a.O.).".

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 591/06

    Konfrontationsrecht; Beweiswürdigung (Besonderheiten beim Zeugen vom Hörensagen)

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Allerdings darf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes auch dann nicht in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden, wenn eine Behörde sich gegenüber dem Auskunftsbegehren eines Bürgers auf Geheimhaltungsgründe beruft und sich diese Gründe gerade auch auf die allein als Beweismittel in Betracht kommenden Verwaltungsvorgänge beziehen, in denen die für das Verwaltungsverfahren und sein Ergebnis relevanten Sachverhalte dokumentiert sind (vgl. grundlegend zu dieser Problematik BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 2 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, 121 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Das Bundesverwaltungsgericht (vom 15.3.2005 - 1 C 26.03) habe hervorgehoben, dass es an einem Unterstützen i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative AuslG fehle, wenn jemand lediglich einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung des internationalen Terrors befürworte und nur dies mit seiner Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertrete.
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

  • BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09

    Zeuge vom Hörensagen als von vornherein ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung des

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

  • VG Darmstadt, 14.03.2011 - 5 K 76/09

    Verwertbarkeit eines Behördenzeugnisses

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96

    Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden und das Zeugnis eines Zeugen vom Hörensagen können grundsätzlich verwertet werden, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81- juris Rn 85 ff.; BVerwG, B. v. 5. März 2002 - 1 B 194/01 - juris Rn 4; BGH, B. v. 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn 2 f.; BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 39 ff.; VGH BW, U. v. 29. September 2010 - 11 S 597/10 - juris Rn 49, U. v. 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn 50; OVG HH, U. v. 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 - juris Rn 9) aufgrund ihres minderen Beweiswertes und zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch nur, wenn noch andere Indizien für die zu beweisenden Tatsachen sprechen.

    Dazu zählt ebenso die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 13) wie die mehrjährige kontinuierliche Teilnahme an Veranstaltungen (BayVGH, B. v. 13. Oktober 2005 - 5 ZB 04.1781 - juris Rn 7 f.: 25 Veranstaltungen von 1993 bis 2000).

  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Zumal unabhängig davon ein Zeugnis vom Hörensagen nur begrenzt zuverlässig ist, so dass die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen, der vorliegend bereits nicht konkret benannt wurde, regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden kann, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, B.v. 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris; BayVGH, U.v. 27.2.2013 - 5 B 11.2417 - DVBl. 2013, 798).
  • VG Berlin, 10.05.2021 - 4 K 380.20
    Es fehlt in einem solchen Fall daher hier an Aktivitäten, die für sich genommen oder in ihrer Gesamtschau nach ihrem Inhalt und ihrem Gewicht für die genannte Annahme ausreichen (so in einer ähnlichen Konstellation auch: VGH München, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - BeckRS 2013, 49688).
  • VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18

    Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher

    Das Vorliegen eines solchen Ausschlussgrundes für die Einbürgerung unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34).

    Auch für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 29. September 2010 - 11 S 597/10 -, juris Rn. 42; Berlit, in: GK-StAR, StAG § 11 Rn. 15).

  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    Mit § 11 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, Urt. v. 27.02.2013 - 5 B 11.2418 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08 -, ).
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